ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.

Sämtliche Leistungen von „Bare Black Tattoo Parlour“ an Kunden (gemäß § 13 BGB) erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2.

Vertragspartner ist das Tattoostudio „Bare Black Tattoo Parlour“ – Inhaber Florian Zacharias Köppler, Kranichsteinerstraße 2 in 60598 in Frankfurt am Main (nachfolgend BBTP genannt) und seine Tätowierer.

3.

Die Kundin / der Kunde (nachfolgend Kunde genannt) ist im Vorfeld verpflichtet BBTP über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren. BBTP tätowiert keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss sowie Bluter, Personen mit Hepatitis oder Personen mit Immunschwäche (HIV) sowie mit ausgeprägten, akuten grippalen und/oder Magen-Darm-Infekten. Ebenfalls tätowiert BBTP keine Kundinnen mit einer bestehenden Schwangerschaft.

4.

BBTP behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen – oder tierverachtenden Inhalten, etc. sein. BBTP tätowiert keine Personen unter 18 Jahren, außer es wird unter Beisein mindestens eines Erziehungsberechtigten von eben diesem eine Einverständniserklärung unterschrieben und der Personalausweis vorgelegt, sollte dies der Fall sein ist das Mindestalter für eine Tattoowierung auf 16 anzusetzen.

5.

Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für die Tätowierung in Auftrag gibt und es dadurch zu einer Terminvereinbarung kommt. Dies kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Zusätzlich hat der Kunde eine schriftliche Willenserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Erst dann ist ein rechtsverbindlicher Werkvertrag nach BGB geschlossen. Eine Terminvereinbarung und somit die Anfertigung einer Vorlage für die Tätowierung ist nur mit einer Anzahlung bzw. in Einzelfällen mit einer Vorauszahlung möglich. Der Kunde geht mit einer Terminvereinbarung somit einen rechtskräftigen Vertrag ein.

6.

Bei Terminvereinbarungen verlangt BBTP eine Anzahlung. Diese beläuft sich in der Regel auf mindestens 20% des voraussichtlichen Endpreises. Der Kunde erhält mit der Anzahlung/Vorauszahlung ein Terminkärtchen, auf dem der geleistete Anzahlungsbetrag/Vorauszahlungsbetrag, der voraussichtliche Endbetrag sowie die Termindaten ersichtlich sind. Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet. In Einzelfällen behält sich BBTP ausdrücklich vor, eine Vorauszahlung für die gewünschte Tätowierung zu verlangen.

7.

Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin verschoben werden (telefonisch oder schriftlich), damit BBTP den Termin neu belegen kann. Geschieht die Verschiebung nicht fristgerecht, wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale sowie als Schadensersatz für entgangenen Gewinn) einbehalten.

8.

Kann der Termin kurzfristig wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, bleibt die Anzahlung erhalten, wenn ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird (Kopie reicht aus). Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale) sowie als Schadensersatz für entgangenen Gewinn einbehalten.

9.

Wird der Termin aus allen anderen Gründen nicht wahrgenommen oder abgesagt (z.B. Nichterscheinen des Kunden, einseitiger Vetragsbruch), so wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale) sowie als Schadensersatz für entgangenen Gewinn einbehalten. Zusätzlich kann BBTP Schadensersatz für den Vertragsbruch verlangen. Diese richtet sich nach der angesetzten Dauer des ursprünglich vereinbarten Termins. Der derzeitige Stundensatz beträgt 130,- €.

10.

Bei fristgerecht abgesagten Terminen oder Terminabsagen durch Krankheit (siehe Ziffer 8) bleibt die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Gutschrift nur dann erhalten, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Nachholtermin vereinbart wird.

11.

Wird der Termin vonseiten BBTP abgesagt (Krankheit des Tätowierers, etc), hat BBTP das Recht einen zeitnahen Nachholtermin innerhalb der geltenden Geschäftszeiten anzusetzen, um den rechtsgültigen Vertrag zu erfüllen. Dieser Nachholtermin muss innerhalb der nächsten zwei Monate stattfinden. Ist dies vonseiten BBTP nicht möglich, so hat BBTP die Anzahlung bzw. die Vorauszahlung bar und in voller Höhe an den Kunden zurückzuzahlen. Wünscht der Kunde keinen Nachholtermin oder wird dieser vom Kunden außerhalb der Frist von sechs Monaten gewünscht, wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale) sowie als Schadensersatz für entgangenen Gewinn einbehalten.

12.

Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen, die auf Kulanzbasis von BBTP dem Kunden zurückerstattet werden sollten, werden niemals in bar, sondern in Form eines Gutscheins ausgestellt.

13.

Die Bezahlung für ein Tattoo erfolgt immer in bar oder sofortigem PayPal-Transfer nach erbrachter Leistung. Anzahlungen können vorab in bar, per Überweisung oder per PayPal-Transfer geleistet werden.

14.

Der Preis für ein Tattoo versteht sich inkl. der derzeit geltenden gesetzl. MwSt. und beinhaltet zudem ein Nachstechen. Nachstechtermine sind innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten wahrzunehmen, ansonsten ist das Nachstechen zu bezahlen. Ein Nachstechtermin wird erst nach vorheriger Begutachtung des Tattoos durch den verantwortlichen Tätowierer vereinbart. Sollte ein kostenloses Nachstechen aus technischer und künstlerischer Sichtweise NICHT notwendig sein, ist das Tattoo und der daraus entstandene Vertrag, abgeschlossen. Wünscht der Kunde trotzdem ein Nachstechen von bestimmten Stellen und/oder Erweiterungen von Linien etc., wird ein Material- und Zeitaufwand auf Basis des aktuell geltenden Stundesatzes berechnet. Bei Nichteinhalten oder nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) von Nachstechterminen wird für die Neuansetzung eine Pauschale von 50,- € fällig.

15.

Motive und Urheberrecht: Wünscht der Kunde eine Tätowierung von einer eigens ein- oder mitgebrachten Vorlage, die somit durch BBTP vorlagengetreu übernommen werden soll, so ist der Kunde in der Pflicht evtl. Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) vorab zu prüfen oder zu beschaffen. BBTP sieht sich in diesem Fall ausschließlich als Dienstleister zur Erstellung der gewünschten Tätowierung und schließt jegliche Haftung aus, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen können. ZSA handelt hier im Sinne des ausdrücklichen Kundenwunsches.

16.

Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag im Studio erworben werden und sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

17.

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden. Der Kunde entbindet BBTP ausdrücklich – mit Unterschrift auf der Einverständniserklärung – von sämtlichen Haftungen gegenüber Schäden, welche als Folgen des Tattoos direkt oder auch indirekt entstehen können, es sei denn, BBTP hat nachweislich grob fahrlässig gehandelt. Weiterhin verzichtet der Kunde, bei auftretenden Komplikationen keine Schadensansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen BBTP sowie dessen Lieferanten geltend zu machen. BBTP haftet auch in diesem Fall nur dann, wenn BBTP nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat.

18.

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es werden ausschließlich Einweg-Nadeln sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet. Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und BBTP steht innerhalb der geltenden Geschäftszeiten für Beratung und Fragen zur Verfügung.

19.

Leider kann es trotz hoher professioneller Standards immer wieder zu nicht beabsichtigten Abweichungen des Wunschmotives kommen (z.B. Blowouts etc.). Die Unterschrift des Kunden verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung.

20.

ZSA verpflichtet sich, persönliche Daten unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Datenschutzbestimmungen nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

21.

Das Recht zur Abweichung von den Regelungen dieser AGB vonseiten ZSA zugunsten des Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Stand: 16. Februar 2021